Hygienepläne für betreutes Wohnen bzw. Alten- und Pflegeheime gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz sehen bezüglich der Hygiene für gewöhnlich einen Basisstandard vor. Gründliche Reinigung bildet hierbei die Grundlage. Der Gesetzgeber verlangt zwar Vorbeugung gegen übertragbare Krankheiten, indem Infektionen frühzeitig erkannt und ihre Weiterverbreitung verhindert werden sollen, macht aber keine konkreten Angaben. Stattdessen verlässt er sich auf die Eigenverantwortung von Träger und Leiter der jeweiligen Einrichtung. Hygiene und Desinfektion in Pflegeheimen heißt genau genommen, den Gefahren der Keimübertragung, gerade ältere Menschen betreffend, genügend Aufmerksamkeit zu schenken.

Main Menu